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Sozialrecht
Das Sozialrecht ist ein anspruchsvolles und umfangreiches Rechtsgebiet mit einer Vielzahl von Regelungen.
Zum Sozialrecht gehören beispielweise
- Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4)
- Bezug von Leistungen nach dem SGB III (ALG 1)
- Bezug von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- Bezug von Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente
- Bezug von Leistungen nach dem ASylbewLG
Durch Sozialleistungen wird in unserem Staat ein Existenzminimum für jeden gewährleistet. Die Sozialleistungen haben den Sinn, jedem ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Die Bezieher solcher Staatlicher Leistungen sind zur Sicherung ihrer existenziellen Bedürfnisse wie essen, trinken und wohnen, auf die staatlichen Leistungen angewiesen.
Gibt es Probleme mit den für die Bewillligung der verschiedenen Leistungen zuständigen Behörden, geraten Betroffene schnell in existenzbedrohende Notlagen.
In solchen Situationen bin ich für Sie da und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht:
- Unterstützung im behördlichen Antragsverfahren (Ausfüllen von Formularen, Begleitung zu Terminen)
- Widersprüche gegen ablehnende Behördenentscheidungen
- Klagen und Eilrechtsschutzanträge zu den Sozialgerichten
Auch wenn Sie mittellos sind, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Sie haben wahrscheinlich einen Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe und müssen aufgrund dessen die Kosten meiner Tätigkeit nicht aus eigener Tasche zahlen. Gern informiere ich Sie telefonisch darüber, ob in Ihrem konkreten Fall diese Möglichkeit besteht.
Ihre Isabelle Wachter
(Rechtsanwältin)