• Familienrecht

    Ich vertrete Ihre Interessen deutschlandweit vor allen Amts- und Oberlandesgerichten in familienrechtlichen Angelegenheiten wie

    • einvernehmliche oder streitige Scheidung/ Eheaufhebung
    • Eheverträge
    • Vermögensausgleich im Zuge von Trennung und Scheidung (Verteilung von Vermögensgegenständen, Hausrat, Zugewinnausgleich)
    • Unterhalt für Sie und Ihre Kinder
    • Sorgerecht/ Aufenthaltsbestimmungsrecht
    • Umgangsrecht
    • Herausgabe von Kindern
    • Inobhutnahme von Kindern durch das Jugendamt
    • Gewaltschutzverfahren
    • Verletzungen des Sorgerechts (Kindesentziehung, Kindesentführung)

    Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf familienrechtlichen Angelegenheiten mit Auslandsbezug.

     

    Ein Auslandsbezug liegt nicht nur dann vor, wenn einer oder beide Ehegatten/beteiligte Kindeseltern ausländische Staatsangehörige sind, sondern auch dann, wenn sich beide deutschen Ehegatten im Ausland (EU oder Drittstaaten) aufhalten.

     

    Das Familienrecht ist für die Betroffenen oft emotional sehr stark aufgeladen.

     

    Familienrechtlichen Streitigkeiten gehen häufig Hand in Hand mit dem Ende jahrelanger Beziehungen mit gemeinsamen Kindern und gemeinsamer Vergangenheit.

     

    Gerade deshalb verdient es jeder Mandant, dass der mit der Angelegenheit betraute Rechtsanwalt sich Zeit für eine individuelle Betreuung nimmt.

     

    Sie können sicher sein, dass ich stets alles tue, um diesem Anspruch gerecht zu werden.

     

    Ihre Isabelle Wachter

    (Rechtsanwältin)

  • Einvernehmliche Scheidung

    Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, so ist dies meist ohne großen Aufwand möglich.

     

    Wenn Sie das unten stehende Formular ausfüllen und mir zukommen lassen, habe ich sämtliche Informationen, um für Sie einen Scheidungsantrag zu erstellen.

     

    Es müssen von Ihnen lediglich noch einige Urkunden per Post an meine Kanzlei übersandt werden und zwar:

    • Ihre Heiratsurkunde/Familienbuch
    • die Geburtsurkunden der gemeinschaftlichen Kinder
    • Kopien von Reisepässen/ Personalausweisen

    Für eine einvernehmliche Ehescheidung ist es ausreichend, wenn Sie gemeinsam einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beauftragen.

     

    Ein Ehegatte lässt sich anwaltlich vertreten, da in Ehesachen vor dem Familiengericht Anwaltszwang herrscht, der andere Ehegatten stellt selbt keinen Antrag, sondern stimmt der Scheidung zu. Hierfür benötigt er keinen eigenen Anwalt.

     

    So können kosten gespart werden.

     

    Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen, kann ich für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.

     

    In diesem Fall trägt die Staatskasse die Kosten Ihres Scheidungsverfahrens.

     

    Wenn Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen in Ihrem einvernehmlichen Scheidungsverfahren beauftragen wollen, füllen Sie das unten stehende Formular aus und senden Sie es ab.

     

    Ich werde mich dann kurzfristig bei Ihnen melden.

     

    Ihre Isabelle Wachter

    (Rechtsanwältin)