• Asylrecht

    Sollten Sie als Flüchtling aus einem Kriegs- oder Kriesengebiet in Deutschland angekommen sein, dann haben Sie die Möglichkeit, bei einer der Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter zu stellen.

     

    In Deutschland, so wie im gesamten europäischen Nachbarausland werden viele rechtsmissbräuchliche Asylanträge gestellt. So mancher Ausländer betreibt nicht etwa eines, sondern zwei oder mehr Asylverfahren in verschiedenen europäischen Ländern.

     

    Dieser Missbrauch des Asylrechts hat dazu geführt, dass die für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Behörden dazu übergegangen sind, teils auch berechtigte Asylanträge übereilt abzulehnen, weil sie die Antragsteller als unglaubwürdig einstufen.

     

    Es empfielt sich daher zum frühstmöglichen Zeitpunkt im Asylverfahren, im Idealfall noch vor der Antragstellung, eine Beratung durch einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt.

     

    So können Fehler bei der Antragstellung vermieden werde, die sich später nur schwer wieder ausbügeln lassen.

     

    Ich berate und vertrete Sie von Anbeginn Ihres Asylverfahrens, bis zu dessen Abschluss:

    • Beratung über die mit dem Asylantrag vorzulegenden Dokumente, Nachweise
    • Antragstellung bei der für Sie zuständigen Außenstelle des BAMF
    • Klage- und Eilrechtsschutzverfahren bei abgelehntem Asylantrag

    Beratungs-/ Vertretungsanfragen senden Sie bitte an meine E-Mail Adresse isabellewachter@web.de oder kontaktieren Sie mich telefonisch.

     

    Ihre Isabelle Wachter

    (Rechtsanwältin)