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Per Fernlehrgang zum Abitur - Volljährigenunterhalt

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In einem von Rechtsanwältin Wachter betreuten Fall machte die volljährige Tochter, welche bisher noch keine Berufsausbildung erworben hatte, gegen ihre Vater Ausbildungsunterhalt geltend und trug vor, sie wolle das Abitur im Rahmen eines Fernlehrgangs erwerben, der dergestalt ablief, dass der Stoff zu Hause selbständig zu erarbeiten war und an den Lehrgangsanbieter schriftliche Lernkontrollen übermittelt wurden.
Der Vater weigerte sich zunächst zu zahlen, mit der Begründung, dass sich die Tochter nicht in einer allgemeinen Schulausbildung befinde und ferner keine Ausbildung entsprechend den Fähigkeiten vorliege.
Vor Gericht konnten die Ansprüche der Tochter auf Unterhalt jedoch durchgesetzt werden.
Junge Erwachsene sollten sich also nicht scheuen, ihre Ansprüche gegen die eigenen Eltern auf Finanzierung der gewünschten Ausbildung mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen.