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Aufenthaltserlaubnis als Selbständiger/ Hoher Kapitaleinsatz nunmehr entbehrlich

Die Voraussetzungen, unter denen einem Ausländer, der in Deutschland eine selbständige Tätigkeit ausüben möchte, eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck erteilt werden kann, haben sich geändert.
Mussten früher in der Regel EURO 250.000 an Kapital investiert werden und mindestens 5 Arbeitsplätze geschaffen werden, so sind diese Anforderungen weggefallen.
Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird daher nunmehr auch für kleinere Betriebe neu nach Deutschland einreisender Ausländer attraktiv.
Es kommt nunmehr im wesentlichen auf eine gute Geschäftsidee und deren wirtschaftliche Tragfähigkeit an.