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Visum zum Familiennachzug für Ehemann einer Deutschen Staatsangehörigen trotz mehr als 20 Jahren Altersunterschied

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In einem von RAin Wachter betreuten Fall wurde dem mehr als 20 Jahre jüngeren Ehemann einer deutschen Staatsangehörigen, der aus einem afrikanischen Land stammt, ein Visum zum Familiennachzug zur Ehefrau erteilt. Die Visaerteilung erfolgte im Remonstrationsverfahren, also ohne eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden musste.
Zunächst hatten Ausländerbehörde und Auslandsvertretung dem Ehepaar unterstellt, eine Scheinehe zu führen.
Im Remonstrationsverfahren konnten die Zweifel der beteiligten Behörden ausgeräumt werden.
Ein langwieriges Gerichtsverfahren muss also nicht immer angestrengt werden.
Es gibt also Hoffnung für Paare mit Altersunterschied.