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Visum für Ehegatten einer Türkin trotz fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

In einem von mir betreuten Fall entschied das Verwaltungesgericht Berlin, dass dem Ehemann einer in Deutschland lebenden Türkin ein Visum zum Familiennachzug erteilt werden muss, obwohl die Ehefrau nicht genug verdiente, um den Lebensunterhalt aller Familienmitglieder sicherzustellen.
Der Grund hierfür war, dass die betroffene Ehefrau ein in ihrem Haushalt lebendes Kind aus einer vorangegangenen Ehe hat, welches die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Dem Kind und damit auch der Mutter sei die Verlegung des Lebensmittelpunktes in die Türkei unzumutbar.
Ferner, so das Gericht, dürfe man die Frau nicht vor die Wahl stellen: entweder die Kinder oder der Ehemann.